Der Sender RBB muss seiner Ex-Programmdirektorin Claudia Nothelle bis ans Lebensende Ruhegeld zahlen – und zwar mehrere Millionen Euro. In den Medien ist die Empörung groß. Claudia Nothelle, die bis 2017 Programmdirektorin war, erhält bis ans Lebensende 8.438 Euro pro Monat. Insgesamt muss der RBB damit über 4 Millionen Euro an Frau Nothelle zahlen. Die Zahlungspflicht trifft nicht ein privates Unternehmen, sondern eine öffentlich-rechtliche Institution. Und damit die Beitragszahler. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist nun rechtskräftig. Es hinterlässt bei vielen einen schalen Beigeschmack und zwar nicht nur bei Menschen, die ihre Altersversorgung von der Deutsche Rentensicherung Bund erhalten – in Höhe eines Bruchteils dessen, was Frau Nothelle zusätzlich zu ihren Bezügen, die sie als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal seit 2017 in Sachsen-Anhalt bekommt. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrachtet den Fall Nothelle aus arbeitsrechtlicher Sicht. Der Fall wirft aber auch dienstvertragsrechtliche, haftungsrechtliche strafrechtliche Fragen auf. Read More
Unser Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Dr. Nicolas Doubleday widmet sich in diesem ersten Teil einer kleinen Serie den strafrechtlichen (und damit im Ergebnis auch zivilrechtlichen, doch dazu ein andermal) Risiken, denen sich Organe von Kapitalgesellschaften im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sehen.
Der Beitrag soll eine Entscheidungshilfe für diejenigen sein, die sich im Rahmen einer Existenzgründung oder bei einer Neustrukturierung ihres Unternehmens vor die Frage gestellt sehen, entweder ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu bleiben oder die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu wählen. Read More
