Juli
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Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gewinnt durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie weiter an Bedeutung. Ab dem 7. Juni 2026 gelten verschärfte Transparenz- und Berichtspflichten für Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist, geschlechtsbezogene Entgeltunterschiede aufzudecken und zu beseitigen.
Was in der öffentlichen Wahrnehmung häufig übersehen wird:
Das Entgelttransparenzgesetz betrifft nicht nur Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern kann auch GmbH-Geschäftsführer erfassen – insbesondere Fremdgeschäftsführer, die unionsrechtlich als Arbeitnehmer gelten.
Das Entgelttransparenzgesetz betrifft nicht nur Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern kann auch GmbH-Geschäftsführer erfassen – insbesondere Fremdgeschäftsführer, die unionsrechtlich als Arbeitnehmer gelten.
Aktuelle Entscheidungen – insbesondere des Landgerichts Bochum vom 02.12.2025 (17 O 56/24) sowie des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.2025 (8 AZR 300/24) – verdeutlichen, dass die praktische Relevanz erheblich ist.
