Ausgangslage: Verschärfung der BSG-Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat 2022 in seinem Herrenberg-Urteil festgestellt, dass die allgemeinen Abgrenzungskriterien zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit (Weisungsgebundenheit, Eingliederung) auch für Lehr- und künstlernahe Tätigkeiten gelten; eine berufsgruppenspezifische Sonderdogmatik bestehe nicht. Entscheidend ist die gelebte Praxis, die Bezeichnung („Honorarvertrag“, „kein Arbeitsverhältnis“) durch die Vertragsparteien macht das Recht nicht dispositiv. In dem zugrunde liegenden Fall überwogen feste Unterrichtszeiten/-räume und die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung das Gepräge einer Beschäftigung. Read More