Nach dem Ende der „Home-Office-Pflicht“ wieder zurück ins Büro? Nicht alle Arbeitnehmer freuen sich auf die Rückkehr zur ehemaligen „Normalität“. Vielen Arbeitnehmern ist die Freiheit, flexibel auch mobil bzw. aus dem „Home-Office“ arbeiten zu können, vielmehr inzwischen ans Herz gewachsen. Aber auch Arbeitgeber überlegen – sei es wegen der andauernden „Corona-Gefahr“, sei es um Kosten für Büroräume zu sparen oder einfach um damit Pluspunkte bei potentiellen Bewerbern zu sammeln -, ob sie ihren Arbeitnehmern zukünftig mehr Freiheit bei der Auswahl des Arbeitsortes geben sollen. Der Trend zum „Home-Office“ ist jedenfalls nach wie vor ungebrochen und das „Home-Office“ bleibt sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern sehr beliebt. Inzwischen kommt auch immer häufiger die Frage auf, ob man vielleicht gar nicht erst aus dem Urlaub zurückkommen muss, sondern gleich vom Urlaubsdomizil aus gearbeitet werden kann (neudeutsch auch „Workation“ genannt). Auch Reiseanbieter haben sog. Workation-Angebote in ihre Programme aufgenommen. Ob sich das Feriendomizil (insbesondere im Ausland) wirklich ohne Probleme in ein Home-Office verwandelt lässt, welche Probleme dabei zu beachten sind und welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen eine solche Tätigkeit hat, haben wir Ihnen im Folgenden kurz zusammengefasst.

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