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Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in der Praxis (29.09.2015)
Die praktische Bedeutung des Arbeitnehmererfindergesetzes („ArbEG“) ist enorm. Zwischen 80% und 90% aller in Deutschland eingereichten Patentanmeldungen sind Erfindungen von Arbeitnehmern. Nahezu jedes innovativ tätige Unternehmen muss sich daher früher oder später mit der rechtlichen Handhabung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen auseinandersetzen. Das Seminar vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine rechtssichere Handhabung von Arbeitnehmererfindungen.
Seminarziel:
Die Veranstaltung vermittelt in praxisnaher Weise die rechtliche Handhabung von Arbeitnehmererfindungen und die angemessenen Vergütung eines Arbeitnehmererfinders. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erläutert und Vergütungsmethoden dargestellt.
Besonders interessant für:
Inhaber, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter in Rechts- und Patentabteilungen, Führungskräfte in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sowie in der Produktion