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Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden Gesellschaftern (26.04.2017)
Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Karten beim Spiel „Muss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“ neu gemischt.Sozialversicherungspflicht Gesellschafter, die Kraft ihres Stimmrechts von den übrigen Gesellschaftern nicht überstimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei.
Minderheitsgesellschafter, die als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund der sog. Novemberurteile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversicherung Bund rigoros zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnachforderungen in Höhe von deutlich über EUR 50.000,00 führen.
In der Veranstaltung werden die Novemberurteile des Bundessozialgerichts erläutert und aufgezeigt, wie man sich als mitarbeitender Gesellschafter ohne Beteiligungsmehrheit auf die neue Rechtsprechung einstellen sollte, um Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu vermeiden.
Weiterführende Informationen zur Anmeldung:
Datum:
26. April 2017
26. April 2017
Veranstaltungsort:
IHK Hochrhein-Bodensee
Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Anmelde-Informationen:
Ausführliches Seminarprogramm:PDF
Verweise:
Sozialversicherungspflicht
SGB IV