In einem Beitrag in der GWR (2023, 173) hat unser Partner Dr. Rolf Stagat eine Besprechung zum Urteil des OLG Hamm vom 08.03.2023 (OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2023 – 8 U 198/20) veröffentlicht. Darin erläutert er u.a., dass und weshalb das Urteil die Linie der Rechtsprechung des BGH, die eine vertragliche Beschränkung der strengen gesetzlichen Haftung von GmbH-Geschäftsführern zulässt, bestätigt. Insbesondere eine Reduzierung des Verschuldensmaßstabs und eine Verkürzung der Verjährungsfrist sind zulässig. Geschäftsführern ist deshalb dringend zu empfehlen, beim Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen auf solche Haftungsbeschränkungen hinzuwirken. Die Leitsätze des Urteils lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Der Betriebsprüfer hat sich angekündigt, und Sie werden schon nervös? Wir geben Ihnen die rechtlichen Hinweise, wie Sie von vornherein die Haftung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge minimieren können. Auch die ebenso kostspielige nachträgliche Einstufung von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH oder ihren mitarbeitenden Angehörigen als Arbeitnehmer wird thematisiert. Worauf Sie im Einzelnen achten müssen und wie die Betriebsprüfung abläuft, erklären Ihnen unsere erfahrenen Rechtsexperten.Weiterlesen
Was für Mitarbeiter im eigenen Unternehmen jahrzehntelang gang und gäbe war, galt seit November 2015 plötzlich nicht mehr: Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitnehmergesellschafter, die eigenverantwortlich ihre soziale Absicherung regelten, sei es durch Lebensversicherungen, private Krankenversicherung oder Vermögensrücklagen, wurden durch die November-Urteile des Bundessozialgerichts in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen. Die daraufhin einsetzende Welle von Beitragsnachforderungen der Deutsche Rentenversicherung Bund hat viele Familienunternehmen schmerzhaft getroffen. Die von den GmbHs eingeforderten Nachzahlungen sollen mittlerweile die Milliardenschwelle überschritten haben. Nachdem sich seither viele Familienunternehmen und ihre Steuerberater auf die neue rechtliche Situation eingestellt haben, droht erneut Ungemach. Das Bundessozialgericht meldet sich zurück und zieht die Beitragsschlinge für Gesellschafter- Geschäftsführer noch enger.Weiterlesen
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