BAG: Mangelnde betriebliche Organisation kann Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer entgegenstehen
Nach einem aktuellen Urteil des BAG vom 21.05.2015 (8 AZR 116/14) steht die unzureichende Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer entgegen.