Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht. Ob wirklich gut ist, was damit auf die Arbeitgeber zukommt, darf bezweifelt werden. Zunächst haben Sie jedenfalls erheblichen bürokratischen und administrativen Aufwand zu bewältigen.Weiterlesen
1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.
2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber.Weiterlesen
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Der Bundestag hat am 23.06.2022 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen gebilligt. Das Gesetz tritt am 01.08.2022 in Kraft. Durch Änderungen im Nachweisgesetz und weiteren Gesetzen werden dem Arbeitgeber mehr Informationspflichten gegenüber dem Arbeitnehmer auferlegt. Eine Verletzung dieser Informationspflicht kann durch Verhängung von Bußgeldern sanktioniert werden Der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf von Arbeitsverträgen zum 01.08.2022 sowie die AGB-rechtlich sichere Umsetzung der Änderungen in Arbeitsverträgen ist Gegenstand des Seminars. Weiterlesen
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