Machen Manager Fehler, so führt das nicht immer zu Schadensersatzforderungen – aber immer öfter. Schadensersatzklagen gegen Geschäftsführer beschäftigen die Gerichte immer häufiger. Die Corona-Gesetzgebung wird diese Entwicklung noch beschleunigen, denn das CorInsAG bringt nicht nur Haftungserleichterungen, sondern auch neue Risiken. Schon im normalen GmbH-Alltag sind Geschäftsführer Risiken ausgesetzt, deren sie sich häufig gar nicht bewusst sind, die aber ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dabei sind viele Haftungsfälle durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar. Hierfür macht das Seminar konkrete Handlungsvorschläge, die sofort umgesetzt werden können.
Der Betriebsrat hat Überwachungsaufgaben und trägt aktiv zur Gestaltung der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei. Darüber hinaus ist der Betriebsrat selbst bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Er ist somit zugleich Berechtigter als auch Verpflichteter datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse werden im Seminar vermittelt.
Seminarziel:
Die Teilnehmenden erwerben fundierte Kenntnisse über die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates bei der Gestaltung der Datenschutzregelungen im Betrieb (z.B. über Einzelfragen und Betriebsvereinbarungen). Zusätzlich wird auf die Pflichten eingegangen, die den Betriebsrat selbst bei der Datenverarbeitung treffen.
Zielgruppe:
Personaler, Kaufmännische Leiter, Betriebsrat
Datum:
27. November 2020, 9:00-17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
wvib Schwarzwald AG
Merzhauser Straße 18, 79100 Freiburg
Anmelde-Informationen:
Anmeldung: Online-Formular wvib
Ausführliches Seminarprogramm: Datenschutz und Betriebsrat
Über GmbH-Geschäftsführern schwebt ständig das Schwert der strengen Haftung nach dem GmbH Gesetz. Die Vermeidung von Organhaftungsansprüchen verlangt Geschäftsführern viel ab. Nun kommt auch noch die Corona-Krise hinzu. Mit zahlreichen Schnellschuss-Gesetzen hat der Gesetzgeber auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert und Gesetzesänderungen auch im Recht der Organhaftung beschlossen. Durch das Corona Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) wird die Insolvenzantragspflicht vorübergehend ausgesetzt und die Haftung für Masseschmälerung eingeschränkt. Das neue Gesetz bringt für GmbH-Geschäftsführer aber nicht nur Vorteile, denn die strengen Anforderungen an die kaufmännische Sorgfalt werden durch das Gesetz nicht abgemildert. Die wirtschaftliche Realität einer Zeit, in der zahlungsunfähigen Unternehmen keinen Insolvenzantrag stellen müssen, verlangt im Umgang mit Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern eine noch wesentlich höhere Aufmerksamkeit. Das webinar stellt die Grundzüge der Geschäftsführerhaftung dar und erläutert die Neuerungen, die sich durch das Corona Insolvenz-Aussetzungsgesetz ergeben.
Zielgruppe:
GmbH-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer
Weiterführende Informationen zur Anmeldung:
Datum:
9 Juli 2020, 16:00-18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz
Anmelde-Informationen:
Anmeldung: Online-Formular
Kategorien
Aktuelle Beiträge
-
Veranstaltung zum Thema: Betriebsprüfung – was nun? April 20,2023
-
Hürden beim Unternehmenskauf und -verkauf – Folge 1 März 29,2023