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Der Abschluss von Arbeitsverträgen ist grundsätzlich formfrei möglich. Informationspflichten treffen den Arbeitgeber bisher nach dem Nachweisgesetz. Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen Arbeitsverträge der AGB- Kontrolle. Mit der neuen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (RL (EU) 2019/1152) sollen auf Unionsebene einheitliche Unterrichtungspflichten der Arbeitgeber sowie Mindestvorgaben für Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Arbeitsverträge sind zwingend an die neuen Vorgaben des Gesetzgebers und die Rechtsprechung zum AGB Recht anzupassen.