Egal, ob Tanzclub, Spielhalle oder Fachhandel-Filiale: Das Risiko einer pandemiebedingten, behördlich angeordneten Betriebsschließung trägt der Arbeitgeber. Er muss daher auch für die Zeit der betrieblichen Schließung an die arbeitswilligen Arbeitnehmer weiter Lohn zahlen. So urteilten erste Gerichte in diesem Jahr.
Das Europäische Patentamt (EPA) rechnet mit der Einführung des europäischen Einheitspatents noch bis Anfang 2022. Ob sich diese Einschätzung bewahrheiten wird und welche Rechtsfolgen die Einführung eines Einheitspatents für zukünftige Anmelder hat, wurde bereits in einem früheren Beitrag erläutert. Dank eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2021 (den vollständigen Beschluss finden Sie hier) befindet sich das Vorhaben nun auf der Zielgeraden.
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU und dem Ablauf der Übergangsphase stellen sich Markeninhaber zurecht die Frage, wie in Zukunft der Schutz ihrer Marken in Großbritannien erfolgt. Der folgende Beitrag skizziert die Folgen des Brexits und die Zukunft des Markenschutzes für Großbritannien.
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