Mittelständische (Familien-)Unternehmen, die nicht der Pflicht zur Einrichtung eines Aufsichtsrates kraft Rechtsform (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder aufgrund der Mitbestimmungsgesetze unterliegen, entscheiden sich immer häufiger für die Einrichtung eines freiwilligen Beirates, der somit bei Personengesellschaften oder nicht mitbestimmungspflichtigen GmbHs eingeführt werden kann. Er unterliegt damit – anders als ein aktienrechtlicher Aufsichtsrat – keinen strengen Reglementierungen, kann somit in Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung individuell an die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.
Das Robert-Koch-Institut („RKI“) hat die Liste der als internationale Risikogebiete eingestuften Länder erst vor wenigen Tagen erneut erweitert. So sind nunmehr ganz Spanien (einschließlich der Kanarischen Inseln) und eine weitere Region Kroatiens hinzugekommen. Viele Arbeitnehmer kehren aus Corona-Risikogebieten nach Hause zurück und müssen in häusliche Quarantäne.
Doch wer kommt für diese Zeit auf? Müssen Arbeitnehmer für diese Zeit Urlaub nehmen oder mit einem Verdienstausfall rechnen? Fragen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aktuell intensiv beschäftigen.
Abhilfe könnte eine kurzfristig von Bund und Ländern angestrebte Rechtsänderung bringen, wonach bundeseinheitlich dann keine Entschädigung für den Einkommensausfall gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Und bis dahin?Weiterlesen
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Die Haftung von GmbH-Geschäftsführer*innen April 23,2025