Was für Mitarbeiter im eigenen Unternehmen jahrzehntelang gang und gäbe war, galt seit November 2015 plötzlich nicht mehr: Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitnehmergesellschafter, die eigenverantwortlich ihre soziale Absicherung regelten, sei es durch Lebensversicherungen, private Krankenversicherung oder Vermögensrücklagen, wurden durch die November-Urteile des Bundessozialgerichts in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen. Die daraufhin einsetzende Welle von Beitragsnachforderungen der Deutsche Rentenversicherung Bund hat viele Familienunternehmen schmerzhaft getroffen. Die von den GmbHs eingeforderten Nachzahlungen sollen mittlerweile die Milliardenschwelle überschritten haben. Nachdem sich seither viele Familienunternehmen und ihre Steuerberater auf die neue rechtliche Situation eingestellt haben, droht erneut Ungemach. Das Bundessozialgericht meldet sich zurück und zieht die Beitragsschlinge für Gesellschafter- Geschäftsführer noch enger.Weiterlesen
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Das Seminar bietet einen Überblick über den Zweck, die Kompetenzen und die Besetzung eines Beirats. Auch die verschiedenen Arten eines Beirats werden dargestellt und besprochen. Das Seminar bietet Mitgliedern der Unternehmerfamilie sowie den Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern somit eine wichtige Orientierung, ob die Einrichtung eines Beirats im eigenen Unternehmen sinnvoll ist. Hierbei wird nicht nur der rechtliche Rahmen abgesteckt, sondern es wird auch auf die wirtschaftlichen und persönlichen Parameter eingegangen, die bei dieser Entscheidung von Bedeutung sind.Weiterlesen
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Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Karten beim Spiel „Muss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“ neu gemischt. Gesellschafter, die Kraft ihres Stimmrechts von den übrigen Gesellschaftern nicht überstimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei. Minderheitsgesellschafter, die als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund der sog. Novemberurteile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversicherung Bund rigoros zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnachforderungen in Höhe von deutlich über EUR 50.000,00 führen.
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