Apr
13
Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Karten beim Spiel „Muss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“ neu gemischt. Gesellschafter, die Kraft ihres Stimmrechts von den übrigen Gesellschaftern nicht überstimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei. Minderheitsgesellschafter, die als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund der sog. Novemberurteile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversicherung Bund rigoros zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnachforderungen in Höhe von deutlich über EUR 50.000,00 führen.