Veranstaltungsdetails

Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Karten beim Spiel „Muss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“ neu gemischt. Gesellschafter, die Kraft ihres Stimmrechts von den übrigen Gesellschaftern nicht überstimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei. Minderheitsgesellschafter, die als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund der sog. Novemberurteile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversicherung Bund rigoros zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnachforderungen in Höhe von deutlich über EUR 50.000,00 führen.

Seminarziel

In der Veranstaltung werden die Novemberurteile des Bundessozialgerichts erläutert und aufgezeigt, wie man sich als mitarbeitender Gesellschafter ohne Beteiligungsmehrheit auf die neue Rechtsprechung einstellen sollte, um Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu vermeiden.

Zielgruppe

Geschäftsführer und Gesellschafter von GmbH.
Datum:
Di. 03.05.2022, 16:00–19:00 Uhr
 
Veranstaltungsort:    
Online.
 
 
Veranstalter:
IHK Hochrhein-Bodensee – Konstanz
Reichenaustraße 21
78467 Konstanz
+49 7531 2860-0

Referent:

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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