Rückblick
Das Europäische Patentamt (EPA) rechnete zuletzt mit der Einführung des europäischen Einheitspatents bis Anfang 2022 (s. hierzu auch Teil I). Dessen Einführung verzögerte sich allerdings. Rechtsgrundlage für das Europäische Einheitspatent bildet die Einheitspatentverordnung (EPVO), die allerdings erst gelten soll, wenn das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) in Kraft getreten ist. Voraussetzung für das Inkrafttreten des EPGÜ war wiederum, dass 13 teilnehmende Vertragsstaaten das Übereinkommen ratifizieren unter denen zwingend auch Deutschland sein musste.Weiterlesen