Das Robert-Koch-Institut („RKI“) hat die Liste der als internationale Risikogebiete eingestuften Länder erst vor wenigen Tagen erneut erweitert. So sind nunmehr ganz Spanien (einschließlich der Kanarischen Inseln) und eine weitere Region Kroatiens hinzugekommen. Viele Arbeitnehmer kehren aus Corona-Risikogebieten nach Hause zurück und müssen in häusliche Quarantäne.
Doch wer kommt für diese Zeit auf? Müssen Arbeitnehmer für diese Zeit Urlaub nehmen oder mit einem Verdienstausfall rechnen? Fragen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aktuell intensiv beschäftigen.
Abhilfe könnte eine kurzfristig von Bund und Ländern angestrebte Rechtsänderung bringen, wonach bundeseinheitlich dann keine Entschädigung für den Einkommensausfall gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Und bis dahin? Read More
„Wir bitten Sie uns nicht erneut per Email oder über andere Kanäle zu kontaktieren.“
„Herzlichen Dank für Ihre Email.
Wir haben vollstes Verständnis für Ihr Interesse an weiteren Informationen bezüglich Ihrer Buchung (…). Wir haben Ihre Anfrage bei uns verzeichnet und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
Herzliche Grüße,
Secret Escapes
Kundenservice“
Secret Escapes hält sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts, sondern behält bezahlte Reisepreise rechtswidrig ein. Somit hilft nur der Rechtsweg. Aber wohin führt der?
Im Impressum von Secret Escapes ist nur die englische Secret Escapes Limited mit Sitz in London angegeben, eine Adresse der gemäß Auftragsbestätigung als durchführender Reiseveranstalter agierenden deutschen Secret Escapes GmbH findet sich in den Unterlagen nicht. Wie und wo kann die Secret Escapes GmbH also verklagt werden?
Auch in allgemeinen Adressverzeichnissen ist die Secret Escapes GmbH nicht zu finden, somit hilft nur ein Blick in das elektronische Handelsregister. Dort ist die Secret Escapes GmbH mit ihrer Geschäftsanschrift Klosterstraße 62, 10179 Berlin eingetragen. Nun ist der Weg frei für die Klage. Mangels eines anderen Gerichtsstandes ist die Klage gegen inländische Reiseveranstalter am Sitz der Zentrale zu erheben (§§ 269, 270 BGB; § 17 ZPO).
Unmittelbar danach erhält man einen Telefonanruf einer internationalen Anwaltskanzlei, die darüber informiert, dass ihr die Klage zugestellt worden sei. Bedauerlicherweise sei Secret Escapes die Rückabwicklung dieser Reise „durchgerutscht“ und der Reisepreis werde nun unverzüglich erstattet. Die Überweisung erfolgt postwendend am nächsten Tag.
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