Alle Jahre wieder kommt das Christuskind. So lautet die Anfangszeile eines der bekanntesten deutschen Weihnachtslieder. Der Gesetzgeber nimmt das Jahresende ebenfalls Jahr fürs Jahr aufs Neue zum Anlass, um ein Jahressteuergesetz zu erlassen.
Auch in diesem Jahr bleibt sich der Gesetzgeber voraussichtlich treu und „beschert“ die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit dem Jahressteuergesetz 2022. Das Jahressteuergesetz 2022 soll hierbei „einen ganzen Strauß wichtiger Entlastungsmaßnahmen“ beinhalten, „der den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen wird“. Jedenfalls wenn es nach den Regierungsparteien geht. Dies klingt in der Tat nach einem schönen Geschenk für die Steuerzahler. Bei genauerer Betrachtung findet sich aber auch – gut versteckt – eine welke Blume in diesem Strauß.Weiterlesen