In einem Beitrag in der GWR (2023, 173) hat unser Partner Dr. Rolf Stagat eine Besprechung zum Urteil des OLG Hamm vom 08.03.2023 (OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2023 – 8 U 198/20) veröffentlicht. Darin erläutert er u.a., dass und weshalb das Urteil die Linie der Rechtsprechung des BGH, die eine vertragliche Beschränkung der strengen gesetzlichen Haftung von GmbH-Geschäftsführern zulässt, bestätigt. Insbesondere eine Reduzierung des Verschuldensmaßstabs und eine Verkürzung der Verjährungsfrist sind zulässig. Geschäftsführern ist deshalb dringend zu empfehlen, beim Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen auf solche Haftungsbeschränkungen hinzuwirken. Die Leitsätze des Urteils lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Folge 2 – Die Einigung auf den Kaufpreis und dessen Finanzierung
Ging es in der ersten Folge dieser Beitragsreihe darum, wie potentieller Verkäufer und Kaufinteressent einander finden, dreht sich die heutige Folge um die Frage, wie die Parteien eine der wichtigsten Hürden des ganzen Transaktionsprozesses nehmen können, nämlich die Einigung auf einen von allen Seiten akzeptierten Kaufpreis. Außerdem wird noch kurz auf die mögliche Finanzierung des Kaufpreises eingegangen.Weiterlesen
Veranstaltungsdetails
Der Betriebsprüfer hat sich angekündigt, und Sie werden schon nervös? Wir geben Ihnen die rechtlichen Hinweise, wie Sie von vornherein die Haftung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge minimieren können. Auch die ebenso kostspielige nachträgliche Einstufung von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH oder ihren mitarbeitenden Angehörigen als Arbeitnehmer wird thematisiert. Worauf Sie im Einzelnen achten müssen und wie die Betriebsprüfung abläuft, erklären Ihnen unsere erfahrenen Rechtsexperten.Weiterlesen