Der Sender RBB muss seiner Ex-Programmdirektorin Claudia Nothelle bis ans Lebensende Ruhegeld zahlen – und zwar mehrere Millionen Euro. In den Medien ist die Empörung groß. Claudia Nothelle, die bis 2017 Programmdirektorin war, erhält bis ans Lebensende 8.438 Euro pro Monat. Insgesamt muss der RBB damit über 4 Millionen Euro an Frau Nothelle zahlen. Die Zahlungspflicht trifft nicht ein privates Unternehmen, sondern eine öffentlich-rechtliche Institution. Und damit die Beitragszahler. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist nun rechtskräftig. Es hinterlässt bei vielen einen schalen Beigeschmack und zwar nicht nur bei Menschen, die ihre Altersversorgung von der Deutsche Rentensicherung Bund erhalten – in Höhe eines Bruchteils dessen, was Frau Nothelle zusätzlich zu ihren Bezügen, die sie als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal seit 2017 in Sachsen-Anhalt bekommt. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrachtet den Fall Nothelle aus arbeitsrechtlicher Sicht. Der Fall wirft aber auch dienstvertragsrechtliche, haftungsrechtliche strafrechtliche Fragen auf. Read More
Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht. Ob wirklich gut ist, was damit auf die Arbeitgeber zukommt, darf bezweifelt werden. Zunächst haben Sie jedenfalls erheblichen bürokratischen und administrativen Aufwand zu bewältigen. Read More
1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.
2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber. Read More
