Am 23.06.2022 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Arbeitsbedingungenrichtlinie) gebilligt. Über die damit einhergehenden Änderungen haben wir bereits in mehreren Beiträgen berichtet (zum Beitrag). Die wichtigsten und umfangreichsten Änderungen sind für das bisher eher unbekannte Nachweisgesetz (NachwG) beschlossen worden. Die Änderung des Nachweisgesetzes tritt am 1. August 2022 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an drohen empfindliche Geldbußen für Arbeitgeber, die die neuen Vorgaben in ihren Arbeitsverträgen nicht berücksichtigen.Weiterlesen
In einem Beitrag in Der Betrieb (2022, 158) hat unser Partner Dr. Rolf Stagat eine Besprechung zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 08.02.2022 (BAG, Beschluss vom 08.02.2022 – 9 AZB 40/21) veröffentlicht. Darin erläutert er u.a., dass und weshalb GmbH-Geschäftsführer häufig versuchen, die Ansprüche aus ihrem Anstellungsvertrag vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen und dass der Beschluss des BAG vom 08.02.2022 zeigt, dass die bisherige sic-non-Rspr. mit dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff nicht kompatibel ist.
Im konkreten Fall führte dies im Ergebnis dazu, dass die klagende Geschäftsführerin die Abgeltung ihres Urlaubs vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstreiten muss, die weder mit der Rspr. des BAG zum Urlaubsrecht vertraut sind, noch mit der Rspr. des EuGH, der das Urlaubsrecht durch neuere Entscheidungen zu einer sehr komplexen Materie gemacht hat. Geschäftsführern die Entscheidung durch das hierfür sachkundige Gericht vorzuenthalten, erscheint zweifelhaft. Die Entscheidung des BAG ist deshalb kritisch zu sehen.Weiterlesen
Die Europäische Union hat am 20. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen erlassen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag nun am 23. Juni 2022 in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie gebilligt. Es tritt nach Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. August 2022 in Kraft.
Durch die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 die darin enthaltenen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Spätestens ab
dem 1. August 2022 sind nun die in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden.Weiterlesen
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