In einem Beitrag in Der Betrieb (2022, 158) hat unser Partner Dr. Rolf Stagat eine Besprechung zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 08.02.2022 (BAG, Beschluss vom 08.02.2022 – 9 AZB 40/21) veröffentlicht. Darin erläutert er u.a., dass und weshalb GmbH-Geschäftsführer häufig versuchen, die Ansprüche aus ihrem Anstellungsvertrag vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen und dass der Beschluss des BAG vom 08.02.2022 zeigt, dass die bisherige sic-non-Rspr. mit dem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff nicht kompatibel ist.

Im konkreten Fall führte dies im Ergebnis dazu, dass die klagende Geschäftsführerin die Abgeltung ihres Urlaubs vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstreiten muss, die weder mit der Rspr. des BAG zum Urlaubsrecht vertraut sind, noch mit der Rspr. des EuGH, der das Urlaubsrecht durch neuere Entscheidungen zu einer sehr komplexen Materie gemacht hat. Geschäftsführern die Entscheidung durch das hierfür sachkundige Gericht vorzuenthalten, erscheint zweifelhaft. Die Entscheidung des BAG ist deshalb kritisch zu sehen.

Autor: Dr. Rolf Stagat
Standort: Konstanz
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