Seit April 2019 gilt in Deutschland das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Das Gesetz soll die Vorgaben der EU Richtlinie 2016/943 umsetzen, welche die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen. Die im Geschäftsgeheimnisgesetz enthaltene neue Definition des Geschäftsgeheimnisses, ist für Unternehmen tückisch, denn nur wenn angemessene Geheimhaltungsmassnahmen getroffen werden, sind die Geschäftsgeheimnisse rechtlich geschützt. Um Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen, müssen die Betriebe also aktiv werden. Welche Massnahmen hierzu erforderlich sind, erläutert unser Experte.

Weiterführende Informationen zur Anmeldung:

Datum:
11. September 2019, 8:00 – 9:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Handelskammer Deutschland-Schweiz
Tödistraße 60, 8002 Zürich

Anmelde-Informationen:
Anmeldung: Online-Formular Handelskammer Deutschland-Schweiz
Ausführliches Seminarprogramm: Geschäftsgeheimnisse in Gefahr