Mittelständische Familienunternehmen scheuen einen mit Arbeitnehmern besetzten Aufsichtsrat wie der Teufel das Weihwasser. Sie wollen die Leitung des Unternehmens nicht aus der Hand geben und sich unternehmerisch nicht der Mitbestimmung der Belegschaft unterwerfen. Obwohl das Drittelbeteiligungsgesetz an sich zur Wahl eines Aufsichtsrats verpflichtet, wenn in einer GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt sind, gibt es in einer großen Zahl von Familiengesellschaften tatsächlich keinen Aufsichtsrat. Die Diskussion über Vermeidungsstrategien ist durch das FüPoG II neu entflammt: ist das „Aussitzen“ der Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats noch ein gangbarer Weg? Die Antwort finden Sie im folgenden Beitrag.
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Mit einer Serie von Urteilen vom November 2015 hat das Bundessozialgericht die Karten beim Spiel „Muss ein mitarbeitender Gesellschafter Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?“ neu gemischt. Gesellschafter, die Kraft ihres Stimmrechts von den übrigen Gesellschaftern nicht überstimmt werden können, bleiben weiterhin versicherungsfrei. Minderheitsgesellschafter, die als Geschäftsführer oder als Arbeitnehmer im eigenen Unternehmen tätig sind, werden aufgrund der sog. Novemberurteile des Bundessozialgerichts neuerdings jedoch von der Deutsche Rentenversicherung Bund rigoros zur Beitragszahlung herangezogen. Dies kann zu Beitragsnachforderungen in Höhe von deutlich über EUR 50.000,00 führen.
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Machen Manager Fehler, so führt das nicht immer zu Schadensersatzforderungen – aber immer öfter. Schadensersatzklagen gegen Geschäftsführer beschäftigen die Gerichte immer häufiger. Die Corona-Gesetzgebung wird diese Entwicklung noch beschleunigen, denn das CorInsAG bringt nicht nur Haftungserleichterungen, sondern auch neue Risiken. Schon im normalen GmbH-Alltag sind Geschäftsführer Risiken ausgesetzt, deren sie sich häufig gar nicht bewusst sind, die aber ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dabei sind viele Haftungsfälle durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar. Hierfür macht das Seminar konkrete Handlungsvorschläge, die sofort umgesetzt werden können.
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