Veranstaltungsdetails

Seit dem 1. August 2021 sind nahezu alle Gesellschaften mit ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragungsverpflichtet. Aktiengesellschaften (sowie SE und KGaA) müssen daher innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. März 2022, GmbH`s (sowie Genossenschaft, Europäische Genossenschaft und Partnerschaft) bis zum 30. Juni 2022 und alle sonstigen meldepflichtigen Vereinigungen bis zum 31. Dezember 2022 der Meldepflicht nachkommen. Bei einem Verstoß gegen die Meldepflichten drohen hohe Bußgelder, im Extremfall bis zu EUR 5 Mio. oder 10 % des Jahresumsatzes, sowie die Privathaftung des Geschäftsführers.

Seminarziel

Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Transparenzpflicht und erläutert im Detail den Inhalt der Meldepflichten, den Ablauf der Meldung sowie wer im Einzelfall als wirtschaftlich Berechtigter anzusehen ist. Darüber hinaus werden das Verfahren der Einsichtnahme und der Umgang mit etwaigen Unstimmigkeitsmeldungen dargestellt.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Inhaber, Kaufmännische Leiter.

Das Programm

  • Unternehmensbezogene Register
  • Änderungen der Registerpflicht durch Novelle
  • WER muss WAS zum Transparenzregister mitteilen? – Beispiele
  • WANN muss die Mitteilung erfolgen?
  • Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Meldepflichten
Datum:
Do. 28.04.2022, 09:00 bis 13:00 Uhr
 
Veranstaltungsort:    
Microsoft Teams
Den Einwahl-Link erhalten Sie nach der Anmeldung, online
 
 
Veranstalter:
Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e.V. (wvib)
Merzhauser Straße 118
D-79100 Freiburg im Breisgau
Telefonzentrale: 0761-4567-0
 
Gebühren:
Mitglieder des wvib
290,- €
Nichtmitglieder
390,- €

Referent:

Anwalt Thomas Zürcher

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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