Veranstaltungsdetails
Seit dem 1. August 2021 sind nahezu alle Gesellschaften mit ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragungsverpflichtet. Aktiengesellschaften (sowie SE und KGaA) müssen daher innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. März 2022, GmbH`s (sowie Genossenschaft, Europäische Genossenschaft und Partnerschaft) bis zum 30. Juni 2022 und alle sonstigen meldepflichtigen Vereinigungen bis zum 31. Dezember 2022 der Meldepflicht nachkommen. Bei einem Verstoß gegen die Meldepflichten drohen hohe Bußgelder, im Extremfall bis zu EUR 5 Mio. oder 10 % des Jahresumsatzes, sowie die Privathaftung des Geschäftsführers.